Hausordnung
Bei Verstößen der Hausordnung erfolgt zunächst eine Androhung einer Ordnungsmaßnahme. Bei wiederholten Vergehen erfolgt der Vollzug einer Ordnungsmaßnahme, mit Beschluss der Klassenkonferenz und einem Vermerk in der Schülerakte. Dieser Beschluss geht mit der Lehrerkonferenz vom 29.07.2024 einher.

