Käthe-Kollwitz-Grundschule 

Lengenfeld unterm Stein

Musisch-bewegungsfreundliche Schule

 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Oft gestellte Fragen

Wie handhabt die Schule den Umgang mit Krankheiten und Fehlen vom Unterricht?

Ist Ihr Kind krank, informieren Sie bitte die Schule bis 7.55 Uhr per Telefon. Bei Infektionskrankheiten (wie Scharlach, Magen-Darm, Influenza) melden Sie sich bitte umgehend bei der Schule. Um wieder zur Schule kommen zu können, benötigt Ihr Kind eine Gesundschreibung vom Arzt. 

 

Informieren Sie bitte die Schule auch über einen Läusebefall. Nach entsprechender Behandlung (Arzt?) darf das Kind die Schule wieder besuchen. 

 

Für jedes Fehlen reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung nach. 

 

Fehlt ein Kind krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen im Unterricht, bitten wir die Eltern, die Verantwortung für das Nacharbeiten des versäumten Lernstoffs mit zu übernehmen. 

 

(Besonders in den Klassenstufen 3 und 4 legen wir Wert darauf, dass die Kinder lernen, sich eigenständig bei Mitschülern und Mitschülerinnen über die verpassten Inhalte zu informieren. Diese Fähigkeit ist ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit und eine gute Vorbereitung auf die Anforderungen der weiterführenden Schulen.)

 

Jeder Klassenlehrer trifft hierzu klare Absprachen mit den Kindern und Eltern. 

Ich benötige eine Freistellung vom Unterricht. Wie gehe ich vor?

Wenn Ihr Kind aus wichtigen Gründen (z.B. wichtige Familienfeier) nicht zur Schule kommen kann, stellen Sie bitte rechtzeitig (spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin) einen schriftlichen Antrag auf Freistellung. Das offizielle Formular finden Sie auf der Webseite des Thüringer Schulamts oder auf unserer Homepage bei den Download-Formularen.

 

  • Bis zur drei Tage: Antrag an die Klassenlehrkraft

  • Vier bis 15 Tage oder direkt vor/ nach Ferien: Antrag an die Schulleitung 

  • Über längere Abwesenheit oder bei besonderen Fällen entscheidet das Schulamt.

 

Stellen Sie bitte auch hier sicher, dass Ihr Kind den versäumten Stoff nachholt. 

Wichtige Information:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im gemeinsamen Interesse eines erfolgreichen Lernens möchten wir Sie herzlich daran erinnern, Urlaubsreisen und private Termine möglichst außerhalb der Schulzeit zu planen.

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Da die Schulpflicht auch unmittelbar vor und nach den Ferien besteht, können Beurlaubungen in diesem Zeitraum grundsätzlich nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden.

Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, damit alle Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen und gemeinsam gut lernen können.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und die gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Grundschule Käthe-Kollwitz

 

Wann kann ich mein Kind nach dem Unterricht abholen?

Sie können Ihr Kind jederzeit nach dem Unterricht abholen. Bitte beachten Sie, dass im Anschluss an den Unterricht  die Hausaufgabenzeit beginnt. Hausaufgaben, die in dieser Zeit nicht erledigt werden, müssen zu Hause ergänzt werden.

Mein Kind kann sein Zeugnis nicht persönlich empfangen. Wer darf es abholen? 

Falls Ihr Kind am Tag der Zeugnisausgabe nicht anwesend sein kann, besteht die Möglichkeit, das Zeugnis nach der offiziellen Zeugnisausgabe in der Schule abzuholen. Die Abholung kann durch ein Elternteil oder eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. 

Muss Schmuck im Sportunterricht abgelegt werden?

Ja. Aus Sicherheitsgründen darf im Sportunterricht kein Schmuck getragen werden (z. B. Ohrringe, Ketten, Armbänder, Ringe), da Verletzungsgefahr für das eigene Kind und andere besteht. Jeglicher Schmuck muss vor Beginn des Sportunterrichts abgelegt werden.

Auch eine schriftliche Erklärung der Eltern befreit nicht von dieser Regel.

Kann Schmuck aus medizinischen oder anderen Gründen nicht entfernt werden, muss er sicher abgeklebt oder mit einem Schweißband abgedeckt werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind in diesen Fällen das notwendige Material mit.